Dieser Artikel beschreibt die Buchführung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen in medmonitor.swiss. Gesetzlich vorgeschrieben ist, jeden Ein- und Ausgang zu dokumentieren und eine sogenannte Buchführung zu führen. Einmal pro Jahr wird mithilfe der medmonitor.swiss-Liste „Medikamente: Auswertung Betäubungsmittel Substanz (jährlich)“ zusätzlich der Bestand durch die fachgesamtverantwortliche Person kontrolliert.
Erklärungsvideo 1: Einrichtung der Betäubungsmittelhandhabung in medmonitor.swiss
Erklärungsvideo 2: Dokumentation Ein- und Ausgang der Betäubungsmittel in medmonitor.swiss
Erklärungsvideo 3: Bestandskorrektur Betäubungsmittelhandhabung in medmonitor.swiss
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir gerne zur Verfügung.
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